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11.12.2012 19:45
Volksverdummung - Geldwäsche in Bayern
München -  Der Bayerische Landtag hat vor ein paar Tagen eine Gesetzesänderung über die Bezüge der Bischöfe und weiterer Geistlicher verabschiedet, da es dem Gedanken der organisatorisch-institutionellen Trennung von Kirche und Staat besser entsprechen würde, wenn die Kirche ihre hohen Geistlichen selbst besoldet. Dahinter steht Geldwäsche und der Versuch der Volksverdummung. [Quelle: hpd.de] JWD

Das Thema der staatlichen Bischofsbesoldung in Deutschland hatte vor rund zwei Jahren eine unerwünschte öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Mitte April 2010 meldete das Fernsehmagazin Panorama: "Das Bayerische Kultusministerium hält daran fest, das Gehalt von Bischof Mixa aus dem Bayerischen Staatshaushalt und nicht aus Kirchenmitteln zu zahlen." Konkordat und Staatsvertrag würden das so festlegen und das könne man nicht ändern. Der öffentliche Unmut darüber war aber aktuell.

Am 4. August 2010 titelte die Süddeutsche Zeitung "Katholiken wollen Bischöfe selbst bezahlen". Die Bezahlung der Bischöfe aus der Staatskasse seien nicht mehr zu vermitteln, denn das alles, so der Regensburger Bischof Müller, werde falsch wahrgenommen: "Bei dem Geld handele es sich jedoch nur um die Renditen aus den im Jahr 1803 enteigneten Kirchengütern." Auf welche Kirchengüter sich diese Zahlungen beziehen würden, dazu gab es keine Informationen.

Das Gesetz über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats – (vom 7. April 1925), das mehrfach aktualisiert wurde, hatte den Effekt, dass im Haushaltsplan des Kultusministeriums sehr detailliert die für die einzelnen Positionen gezahlten Beträge öffentlich dokumentiert wurden.

Und egal mit welcher Begründung versehen, wurde dadurch eines klar: der Staat bezahlt diesen Hochwürdigsten Herren Klerikern, Erzbischöfen, Bischöfen und weiteren Mitgliedern des Domkapitels die Bezüge. Auch für Bischof Mixa.

Nun, nach zweijährigen Verhandlungen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die genannten Bezüge in den Landtag eingebracht (Bayerischer Landtag, Drucksache 16/13835).

Die darin gewählten Formulierungen und Begründungen erfüllen die Kriterien einer Geldwäsche, d.h. das Verbergen bzw. das Verschleiern der Herkunft von Finanzmitteln. Juristisch sind diese Zahlungen zudem verfassungswidrig, da nach den Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes vordemokratisch begründete Zahlungen zu beenden sind. Alle nach 1919 in Konkordaten und Staatsverträgen vereinbarten Zahlungen, die sich auf eine Zeit vor 1919 beziehen und keine Begründung aus einer Zwecksetzung der säkularen Verfassung beinhalten, stehen dadurch bereits bei der Formulierung im Gegensatz zu den vorrangigen Verfassungs- und Grundgesetzbestimmungen. [..]

Link zum vollständigen Artikel bei ' hpd.de '  ..hier

 
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