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20.03.2012 12:30
Koste es was es wolle: Bundesregierung zahlt 2,3 mal mehr Militärpfarrer als vertraglich vorgesehen
Berlin - Die Kirchenlobbyisten haben offensichtlich gute Arbeit geleistet. Obwohl das Grundgesetz staatliche Neutralität vorgibt und für Religionsgesellschaften lediglich die Vornahme religiöser Handlungen  zulässt, werden aus Staatsgeldern die Militärseelsorger als Beamte auf Zeit finanziert. Noch nicht einmal die ursprünglich vereinbarte Anzahl von Geistlichen im Verhältnis zur Truppenstärke wird eingehalten und um mehr als das Doppelte überschritten.  JWD


Ein informativer Kommentar von Matthias Krause ist heute bei hpd.de veröffentlicht:

[Auszug]: Die Militärgeistlichen sind Beamte auf Zeit und werden vom Verteidigungsministerium besoldet. Obwohl die katholischen und evangelischen Soldatinnen und Soldaten Kirchensteuer zahlen wie jedes andere Kirchenmitglied auch, bezahlt der Staat ihre Pfarrer. Das Grundgesetz spricht übrigens lediglich davon, dass „die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen“ sind (Art 140 GG i.V.m. Art. 141 WRV). Das Bundesverfassungsgericht legt „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse“ (BVerfGE 19, 206, Rn 037).

Angesichts dieser ausnehmend großzügigen (um nicht zu sagen: verfassungsrechtlich bedenklichen) Regelung, bei der auch Nichtchristen zur Finanzierung von christlichen (und nur christlichen) Militärgeistlichen herangezogen werden, hätte man vielleicht erwarten können, dass sich das Verteidigungsministerium und die Militärseelsorge zumindest an den vertraglich vereinbarten Schlüssel von einem Militärgeistlichen pro 1.500 Soldaten halten. Dem ist aber nicht so: Bereits 2010 gab es 190 Militärpfarrer für rd. 151.800 katholische und evangelische Soldatinnen und Soldaten [2], (also einen Geistlichen pro 800 Soldaten), wo laut Vertrag nur 101 Militärgeistliche vorzusehen gewesen wären. 190 Militärpfarrer statt 101 – das waren schon damals fast doppelt so viele wie im Vertrag vorgesehen. [Auszug Ende] [Quelle: hpd.de]

Link zum vollständigen Artikel bei 'hpd.de'  ..hier 

Anmerkung: Zieht man in in Betracht, wie akribisch die Hartz IV- Regelsätze gekürzt werden und diese sogar vom Bundesverfassungsgericht als zu niedrig angesehen sind, ist schwer nachzuvollziehen, wieso der Staat ohne rechtliche Verpflichtung, Militärseelsorger finanziert. Da zocken die Religionsgemeinschaften ganz schön ab.

 
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